Mit der A-Lizenz darf der Pilot frei fliegen. In Verbindung mit der IPPI-Card, der internationalen Pilotenlizenz, ist die A-Lizenz weltweit gültig. Für die Durchführung von Streckenflügen (Überlandflügen) ist jedoch die B-Lizenz, die Überlandberechtigung erforderlich.
Zunächst muss der Pilot einen, von einer Flugschule bestätigten Flugpraxisnachweis von 20 Höhenflügen mit einer Flugdauer von jeweils mehr als 30 Minuten erbringen.
Es schließt sich eine praktische Ausbildung in einer Flugschule an. Schwerpunkt hierbei ist eine praktische Gefahreneinweisung sowie Übungs- Streckenflüge unter Fluglehreraufsicht. In der theoretischen Ausbildung (15 Stunden) in den Sachgebieten Navigation auf Streckenflügen, Meteorologie, Luftrecht und Verhalten in besonderen Fällen erwirbt der Pilot das für Überlandflüge erforderliche know how.
Als praktische Ausbildung vor der Prüfung absolviert der Pilot einen Überlandflug von mindestens 10 km Distanz.
Die Theorieprüfung wird von einem unabhängigem DHV-Prüfer abgenommen.
Zwei Jahre A-Lizenz, B-Lizenz und ein Flugpraxisnachweis von 200 Flügen sind Voraussetzung für die Ausbildung zum Fluglehrer.
. . . der Luftraum über Deutschland "unendliche Weiten . . ."






