Allgemeines
Die Ausbildung zum Gleitschirmpiloten erfolgt in den vom Deutschen Hängegleiter Verband (DHV) registrierten Ausbildungseinrichtungen (Flugschulen). Zur Ausbildung berechtigt sind ausschließlich vom DHV ausgebildete und geprüfte Fluglehrer.
Gleitschirmfliegen kann man sowohl in den Bergen und den Hügeln der Mittelgebirge als auch im Flachland lernen und ausüben. Neben dem Start vom Berg ist im Flachland der Start mittels Schleppwinde - wie bei den Segelfliegern - üblich.
Die beiden „Startarten“ Hangstart (von einem Hang bzw. einem Berg) und Windenschleppstart (mit der Schleppwinde im Flachland) verlangen jeweils spezielle Ausbildungsmethoden. Die Berechtigungen und Lizenzen für Gleitschirmflieger können eigenständig für jede Startart erworben werden. Wer nie im Flachland fliegt, benötigt die Berechtigung zum Windenschleppstart nicht. Umgekehrt gibt es immer mehr Piloten aus dem Flachland, die nicht im Gebirge fliegen wollen und deshalb die Berechtigung für Starts vom Berg nicht brauchen.
Die Flugschule Remstal bildet ihre Flugschüler jedoch während der Ausbildung in beiden Startarten aus.
Die Flugausbildung
Das Ziel der Ausbildung in der Flugschule ist die Lizenz zum freien Fliegen, die A-Lizenz. Mit dieser Lizenz darf der Pilot selbständig in fast allen Fluggebieten der Welt fliegen. Bis es soweit ist, muss der Flugschüler eine praktische Flugausbildung von mindestens 60 Flügen, davon 40 Höhenflügen (das sind Flüge mit mindestens 300 Metern Höhenunterschied) und eine theoretische Ausbildung von 25 Stunden in vier Sachgebieten absolvieren. Die Ausbildung wird von einer praktischen und theoretischen Prüfung abgeschlossen, die von unabhängigen Prüfern des DHV abgenommen wird. Für die gesamte Ausbildung ist ein Zeitrahmen von etwa 15 – 20 Flugtagen (das sind Tage mit geeignetem Flugwetter) erforderlich.





